Kündigung wegen Schadensquote: Was der Versicherer darf und was Sie tun können

Versicherer kündigen Verträge, wenn die Schadensquote eines Kunden zu hoch wird. Was steckt dahinter, ist das rechtlich zulässig und was können Betroffene tun?

Was ist die Schadensquote?

Die Schadensquote beschreibt das Verhältnis der ausgezahlten Versicherungsleistungen zu den eingenommenen Prämien. Eine Schadensquote von 100 Prozent bedeutet: Der Versicherer zahlt so viel aus, wie er einnimmt — er macht keinen Gewinn mehr. Für einzelne Kunden wird diese Quote individuell berechnet. Wer über Jahre mehr Schäden produziert als Prämien einzahlt, gilt als wirtschaftlich unattraktiv.

Rechtliche Grundlage: § 92 VVG

Das Sonderkündigungsrecht nach Schaden ist in § 92 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert. Danach können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag nach einer Schadenregulierung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Gesetz stellt keine Anforderungen an die Häufigkeit von Schäden — auch nach einem einzigen Schaden kann der Versicherer kündigen, sofern er es für geboten hält.

Ist die Kündigung rechtlich wirksam?

Ja, sofern die Formvorschriften eingehalten wurden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, innerhalb der Monatsfrist nach Abschluss der Regulierung ausgesprochen werden und den Anlass nennen. Fehler in der Fristberechnung oder fehlende Schriftform können die Kündigung unwirksam machen — das sollte im Streitfall von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Was können Betroffene tun?

Schadensquote verbessern für die Zukunft

Wer weiß, dass seine Schadensquote ungünstig ist, kann strategisch gegensteuern: Kleinere Schäden selbst bezahlen, um die Meldehäufigkeit zu senken. Wenn möglich, gemeldete Schäden durch Rückkauf zurückzahlen. Die Fahrweise und das Parkverhalten anpassen. Damit verbessert sich die individuelle Schadensstatistik langfristig.