Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen: Was sie leisten muss

Für ein Ausfuhrkennzeichen ist eine spezialisierte Ausfuhrversicherung Pflicht. Sie unterscheidet sich von normaler Kfz-Versicherung in Deckungsumfang, Zielland-Klausel und Preis.

Was muss die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen leisten?

Die Mindestanforderung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die das Zielland ausdrücklich einschließt. Wenn das Fahrzeug durch Transitländer geführt wird, müssen diese ebenfalls abgedeckt sein. Das Zielland muss im Versicherungsschein namentlich genannt werden — eine allgemeine 'Europäische Deckung' reicht für manche Drittstaaten nicht aus.

Pflicht- und optionale Bestandteile

Wo erhalten Sie eine Ausfuhrversicherung?

eVB-Nummer für Ausfuhrkennzeichen

Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die speziell für das Ausfuhrkennzeichen ausgestellt wurde. Diese unterscheidet sich von der eVB für normale Kfz-Zulassungen — sie enthält die Information, dass es sich um eine Ausfuhrversicherung handelt. Ohne diese eVB-Nummer kann das Kennzeichen nicht ausgestellt werden.

Grüne Karte als Nachweis

Nach Abschluss der Ausfuhrversicherung erhalten Sie eine Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte), die das Fahrzeug und die abgedeckten Länder nennt. Diese Karte muss bei der Fahrt mitgeführt werden — besonders in Nicht-EU-Ländern ist sie Pflicht. Manche Länder verlangen sie ausgedruckt, andere akzeptieren die digitale Version.