Versicherungsschutz nach der Kfz-Zulassung: Vollschutz oder Lücke?
Die Zulassung des Fahrzeugs ist nur ein Schritt — der Versicherungsschutz danach hängt von der Abstimmung zwischen eVB-Datum, Versicherungsbeginn und Zulassungstag ab. Was nach der Zulassung gilt und was zu prüfen ist.
Was nach der Zulassung gilt
Nach der Kfz-Zulassung glauben viele Fahrzeughalter, automatisch vollständig versichert zu sein — schließlich haben sie ja eine eVB vorgelegt. Das ist ein Irrtum. Die eVB ist der Nachweis für den Antrag auf Versicherungsschutz, nicht der Versicherungsschutz selbst. Was zählt, ist der Versicherungsbeginn im Vertrag.
Häufiges Problem: Datum-Mismatch
Beim Online-Abschluss können Versicherungsnehmer das Beginndatum des neuen Vertrags frei wählen. Wer aus Versehen ein falsches Datum einträgt — z. B. den Folgetag statt des heutigen Datums — zulässt das Fahrzeug aber heute, hat eine Lücke von einem Tag. Solche Lücken entstehen oft bei schnellen, unbedachten Abschlüssen.
Kasko-Schutz nach der Zulassung
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht und beginnt mit der eVB. Die Kasko (Teilkasko, Vollkasko) ist eine Zusatzleistung — und beginnt erst, wenn der reguläre Vertrag aktiv ist. In der VVS-Phase, die oft mit der temporären eVB zusammenfällt, ist kein Kasko-Schutz aktiv, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Was nach der Zulassung zu tun ist
Versicherungsschutz bei Import- und Gebrauchtfahrzeugen
Wer ein importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug zulässt, muss sicherstellen, dass die eVB für die korrekte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ausgestellt wurde. Bei Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen waren, kann die FIN von deutschen Standards abweichen. Prüfen Sie die FIN sorgfältig — ein Fehler führt zur Ungültigkeit der eVB.