Vorläufige eVB und vorläufiger Versicherungsschutz: Risiken im Überblick

Die vorläufige eVB ermöglicht die schnelle Zulassung eines Fahrzeugs — aber sie birgt Risiken, die viele Versicherungsnehmer unterschätzen. Was der vorläufige Schutz umfasst, wann er endet und wie Sie sich absichern.

Was ist die vorläufige eVB?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in ihrer vorläufigen Form ist ein befristeter Nachweis, dass für ein Fahrzeug vorläufiger Versicherungsschutz besteht. Sie wird nach Antragstellung — noch vor dem formalen Vertragsabschluss — vom Versicherer ausgestellt und berechtigt zur Zulassung des Fahrzeugs.

Risiken der vorläufigen eVB im Überblick

Wann erlischt der vorläufige Schutz?

Der vorläufige Versicherungsschutz endet in vier Szenarien: Erstens, wenn der reguläre Vertrag offiziell beginnt. Zweitens, wenn der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Drittens, wenn der Erstbeitrag nicht fristgerecht gezahlt wird — in diesem Fall kann der Versicherer den VVS rückwirkend aufheben. Viertens, wenn die vom Versicherer festgelegte Laufzeit des VVS abgelaufen ist.

Warum Kasko im VVS oft fehlt

Der vorläufige Versicherungsschutz deckt standardmäßig nur die Kfz-Haftpflicht. Teilkasko- und Vollkasko-Schutz beginnen erst mit dem regulären Vertragsbeginn — sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wer sein neues Fahrzeug direkt nach dem Kauf fährt und dabei Kaskoschäden erleidet (z. B. ein Steinschlag), ist nur dann gedeckt, wenn der Versicherer die Kasko explizit in den VVS eingeschlossen hat.

Vorläufige eVB und Leasingverträge

Leasinggesellschaften verlangen typischerweise Vollkaskoversicherung ab dem ersten Tag der Fahrzeugübergabe. Der vorläufige Versicherungsschutz, der nur die Haftpflicht umfasst, reicht in solchen Fällen nicht aus. Klären Sie mit dem Versicherer vorab, ob eine Vollkasko-Deckungsbestätigung für den Übergabetag ausgestellt werden kann — und holen Sie diese schriftlich.

Übergang vom VVS zum regulären Vertrag

Der Übergang vom vorläufigen zum regulären Schutz erfolgt automatisch, sobald der Vertrag formal angenommen ist und der Erstbeitrag eingegangen ist. Sie müssen nichts Aktives tun — aber Sie müssen sicherstellen, dass beides rechtzeitig passiert. Prüfen Sie nach dem Abschluss: Hat der Versicherer eine Vertragsbestätigung mit konkretem Beginndatum gesendet? Ist der Erstbeitrag verbucht?