Aufgestautes Wasser und Schaden am Auto: Wann greift Ihre Kasko?
Aufgestautes Wasser ist nicht dasselbe wie eine klassische Überschwemmung — und versicherungsrechtlich kann das den Unterschied zwischen Leistung und Ablehnung ausmachen. Was gilt bei Kanalrückstau, Regenpfützen und Tiefbauschäden.
Kanalrückstau: Versichert oder nicht?
Kanalrückstau entsteht, wenn Kanalsysteme durch Starkregen überlastet werden und Wasser zurück auf die Straße drückt. Ob das durch die Kfz-Teilkasko gedeckt ist, hängt von der genauen Formulierung in den AKB ab. Moderne Verträge nennen Kanalrückstau häufig explizit als gedeckten Schadenfall. Ältere Verträge können Kanalrückstau ausschließen, da er technisch kein direktes Naturereignis ist. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Regenpfütze: Kein Versicherungsschutz
Wenn ein Fahrzeug durch eine normale Regenpfütze beschädigt wird — etwa durch zu schnelles Fahren durch eine tiefe Pfütze — ist das kein Versicherungsfall für die Teilkasko. Das gilt als normales Fahrrisiko. Bei erheblichem Innenraumschaden durch eine ungewöhnlich tiefe Pfütze bei Starkregen kann die Vollkasko in Betracht gezogen werden, aber auch dort muss kein grob fahrlässiges Verhalten vorgelegen haben.
Schmelzwasser und Frühjahrshochwasser
Schmelzwasser, das durch große Schneemengen entsteht und zu Überschwemmungen führt, gilt in der Regel als Naturgewalt — und ist damit von der Teilkasko gedeckt. Das gilt auch, wenn geschmolzener Schnee Straßen überflutet und Fahrzeuge beschädigt. Der Unterschied zu normalen Pfützen: Das Ausmaß des Wassers ist auf ein meteorologisches Ereignis zurückzuführen.
Haftung des Kanalnetzbetreibers
Wenn der Schaden durch einen nachweislichen Defekt im Kanalnetz oder durch mangelnde Wartung entstand — etwa weil verstopfte Gullys das Wasser nicht abführten — kann der Betreiber des Kanalnetzes (meist die Gemeinde) haftbar gemacht werden. Das ist aber schwer zu beweisen und erfordert in der Regel einen Anwalt für Schadensersatzrecht.
Praktische Empfehlung: AKB genau prüfen
Die wichtigste Maßnahme ist die genaue Lektüre der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Achten Sie auf die Formulierung der gedeckten Schadenursachen — insbesondere auf Begriffe wie 'Überschwemmung', 'Hochwasser', 'Witterungsniederschläge', 'Kanalrückstau' und 'aufsteigendes Grundwasser'. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich nach der Deckungssituation für Ihren konkreten Fall.