Starkregen-Schaden am Auto: Wann zahlt Teilkasko, wann Vollkasko?

Starkregen verursacht zunehmend massive Fahrzeugschäden — von Hagelschäden bis zum vollgelaufenen Motor. Was die Kfz-Versicherung zahlt, hängt vom Schadentyp und der genauen Ursache ab.

Starkregen: Verschiedene Schadenstypen

Starkregen erzeugt mehrere Schadentypen gleichzeitig: Hagel beschädigt Karosserie und Scheiben, Sturzfluten überfluten Straßen und Unterführungen, Äste und Bäume stürzen auf parkende Fahrzeuge. Jeder Schadenstyp wird versicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt — auch wenn alle durch dasselbe Unwetterereignis ausgelöst wurden.

Hagelschaden: Klar für Teilkasko

Hagelschäden sind im deutschen Versicherungsrecht eindeutig der Teilkasko zugeordnet. Sie gelten als Naturgewalt und sind ohne Selbstbehalt (je nach Tarif) oder mit einem geringen Selbstbehalt gedeckt. Wichtig: Lassen Sie Hagelschäden von einem zertifizierten Hagelschaden-Gutachter begutachten — viele Schadenstellen sind für Laien unsichtbar.

Aquaplaning: Wenn das Auto ausbricht

Wenn Ihr Fahrzeug durch plötzliches Aquaplaning auf nasser Fahrbahn die Kontrolle verliert und einen Unfall verursacht, übernimmt die Vollkasko die Schäden am eigenen Fahrzeug — sofern diese vorhanden und keine grobe Fahrlässigkeit feststellbar ist. Schäden an Fremdfahrzeugen oder Hindernissen übernimmt die Haftpflichtversicherung. Teilkasko greift bei Aquaplaning nur für die direkten Unfallschäden, nicht aber für Schäden durch eigene Fahrfehler.

Innenraum vollgelaufen: Wann zahlt die Versicherung?

Wenn Starkregen durch ein versehentlich offen gelassenes Fenster oder Schiebedach eindringt, gilt das in der Regel als eigenes Verschulden — die Versicherung kann die Leistung ablehnen. Anders ist es, wenn das Wasser durch eine defekte Dichtung oder durch Aquaplaning-Überflutung eindrang. In diesem Fall ist die Teilkasko zuständig. Im Zweifelsfall gilt: Wer das Fenster offen ließ, trägt die Last des Beweises, dass die Ursache woanders lag.

Umgestürzte Bäume und Äste

Wenn ein Baum oder Ast durch Sturm oder Starkregen auf ein geparktes Fahrzeug fällt, zahlt die Teilkasko. Das gilt auch für Äste, die der Sturm auf das Fahrzeug geschleudert hat. Nicht gedeckt sind hingegen Schäden durch morsches Holz, das auch ohne Sturm gefallen wäre — hier kann der Eigentümer des Baums haftbar sein.