Auto Export in die USA: EPA-Anforderungen, Verschiffung und Checkliste
Der Autoexport in die USA scheitert oft an EPA- und DOT-Anforderungen. Nur Fahrzeuge über 25 Jahre (klassische Fahrzeuge) können ohne Umbau eingeführt werden.
Ausfuhrkennzeichen in die USA: Das Wichtigste
Das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen ist das richtige Dokument für den Autoexport in die USA. Es wird bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle beantragt, ist fahrzeuggebunden und enthält das Zielland in der zugehörigen Ausfuhrversicherung. Das Kennzeichen ermöglicht die Fahrt in die USA auf der direkten Route, darf aber nicht für Inlandsfahrten nach der Ausreise verwendet werden. Da USA weder EU-Mitglied noch Teil des Grüne-Karte-Systems ist, muss die Überführung ins Zielland in der Regel per Verschiffung erfolgen. Das Ausfuhrkennzeichen gilt für die Fahrt zum Hafen in Deutschland.
Grüne Karte in die USA: Grenzversicherung statt Grüner Karte
USA gehört nicht dem Grüne-Karte-System an. Statt der Grünen Karte benötigen Sie eine lokale Grenzversicherung, die direkt an der Einreise oder vorab bei spezialisierten Anbietern erworben werden kann. Diese deckt die gesetzliche Mindesthaftpflicht in die USA ab. Alternativ schließen manche Ausfuhrversicherer auch Nicht-Grüne-Karte-Länder explizit ein — klären Sie das vorab.
Versicherungskosten beim Export in die USA
Typische Fehler beim Autoexport in die USA
Empfohlene Laufzeit: Wie lange die Versicherung gelten sollte
Für den Export in die USA empfehlen wir eine Versicherungslaufzeit von 30–45 Tage (bis Verschiffung). Planen Sie immer einen Puffer von mindestens 5–7 Tagen ein — unvorhergesehene Verzögerungen (Grenzstau, technischer Defekt, Feiertage) können die Überführung verlängern. Wenn das Fahrzeug im Zielland auf eine lokale Zulassung warten muss, wählen Sie eine entsprechend längere Laufzeit. Abgelaufene Ausfuhrkennzeichen ohne Versicherungsschutz sind im Ausland ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.
Seetransport: Was gilt vor der Verschiffung?
Da USA für den Autoexport in der Regel eine Verschiffung erfordert, gilt das Ausfuhrkennzeichen primär für die Fahrt zum Verschiffungshafen (typischerweise Hamburg, Bremen oder Rotterdam). Nach der Anlieferung am Hafen erlischt die Notwendigkeit des Ausfuhrkennzeichens für den Seeweg. Im Zielhafen übernimmt die lokale Importzulassung. Klären Sie vorab mit dem Versicherer, ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz gilt und ob Schäden während des Transports (Seetransport) ebenfalls abgedeckt sind — das ist oft eine separate Transportversicherung.