Wissentlich durch Hochwasser gefahren: Wer zahlt den Schaden?
Fahren durch Hochwasser oder überflutete Unterführungen ist einer der häufigsten Auslöser für Totalschäden mit Versicherungsstreit. Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, was die Vollkasko dann zahlt und wie Sie Ihre Ansprüche verteidigen.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. Im Straßenverkehr gilt das Einfahren in eine offensichtlich überflutete Fahrbahn als grob fahrlässig — jeder erfahrene Fahrer hätte erkennen können, dass die Situation gefährlich ist. Je erkennbarer die Überflutung, desto höher die Fahrlässigkeitsquote.
Fahren in überflutete Unterführung: Klassischer Fall
Unterführungen sind die häufigste Unfallstelle bei Starkregen. Wenn eine Unterführung sichtbar überflutet ist und ein Fahrer trotzdem anfährt, werten Versicherungen das fast ausnahmslos als grob fahrlässig. Das bedeutet: Teilkasko zahlt nicht. Vollkasko springt ein, kann aber um 50–100 % kürzen. In Extremfällen (Unterführung war offensichtlich überflutet, Fahrer ignorierte Warnzeichen) kann die Vollkasko vollständig die Leistung verweigern.
Wie hoch ist die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit?
Schutz durch Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Viele Vollkasko-Tarife bieten mittlerweile den Einschluss grober Fahrlässigkeit an — der Versicherer verzichtet dann auf die anteilige Leistungskürzung. Diese Klausel ist besonders für Fahrer relevant, die in hochwassergefährdeten Regionen leben. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif diese Option enthält — oft ist sie mit einem geringen Mehrbeitrag verbunden.
Keine Kürzung: Wenn die Überflutung überraschend kam
Wenn Wasser plötzlich und unvorhersehbar auftrat — etwa durch einen Rohrbruch unter der Fahrbahn oder durch plötzlichen Wassereinbruch durch einen Gullydeckel — kann keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko ohne Kürzung. Dokumentieren Sie die Sichtverhältnisse genau und sichern Sie Zeugenaussagen.