Fiktive Abrechnung bei Kfz-Schäden: Wann Sie bar bekommen statt Reparatur
Bei fiktiver Abrechnung bekommen Sie den Schadensersatz in bar — ohne tatsächliche Reparatur. Was das bedeutet, wann es funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Was ist fiktive Abrechnung?
Bei fiktiver Abrechnung wird der Schaden auf Basis der kalkulierten Reparaturkosten laut Gutachten erstattet — ohne dass eine tatsächliche Reparatur durchgeführt wird. Sie erhalten den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) und können selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert.
Wann ist fiktive Abrechnung möglich?
Netto statt Brutto
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie nur den Nettobetrag (ohne 19 % MwSt.). Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt und eine Rechnung mit MwSt. vorgelegt wird. Das kann je nach Schadenshöhe mehrere Hundert Euro ausmachen.
Unterschied zur konkreten Abrechnung
Wertminderung bei fiktiver Abrechnung
Auch bei fiktiver Abrechnung können Sie Wertminderung geltend machen. Die Wertminderung ist ein eigener Schadensposten, der vom Sachverständigen ermittelt wird und vom Haftpflichtversicherer des Verursachers zu erstatten ist.
Fiktive Abrechnung und die Mehrwertsteuer
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Wenn Sie später doch reparieren lassen und die Mehrwertsteuer anfällt, können Sie sie nachträglich beim Versicherer anfordern — vorausgesetzt Sie legen die Werkstattrechnung vor. Die Frist beträgt in der Regel drei Jahre ab Schadenfall. Wichtig: Sichern Sie die Rechnung mit MwSt.-Ausweis und reichen Sie diese zeitnah beim Versicherer ein. Die Mehrwertsteuer wird ausschließlich dann erstattet, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde. Das Fahrzeug unrepariert zu verkaufen und anschließend die MwSt. zu fordern, ist nicht zulässig.
Wann konkrete Abrechnung mehr bringt
Fiktive Abrechnung ist nicht immer die beste Wahl. Wer das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren lässt und die Originalrechnung vorlegt, erhält den vollen Bruttobetrag einschließlich Mehrwertsteuer. Das kann bei hohen Schadensbeträgen mehrere Hundert Euro mehr bedeuten. Außerdem ist die konkrete Abrechnung die einzige Option, wenn Sie eine Neuwertentschädigung geltend machen wollen — diese ist bei fiktiver Abrechnung ausgeschlossen. Wägen Sie vor der Entscheidung ab: Wie hoch ist der Schadensposten? Wie wichtig ist Ihnen die Reparaturqualität?