Wertminderung nach Kfz-Unfall: Wer zahlt und wie viel bekommen Sie?

Nach einem reparierten Kfz-Unfall ist das Fahrzeug weniger wert als vor dem Schaden — auch bei perfekter Reparatur. Diese Wertminderung ist ein eigener Schadensersatzanspruch. Wer zahlt und wie viel.

Was ist merkantile Wertminderung?

Merkantile Wertminderung ist die Verringerung des Marktwerts eines Fahrzeugs nach einem Unfall — auch wenn die Reparatur einwandfrei war. Der Unfallwagen-Makel senkt den erzielbaren Preis bei einem späteren Verkauf. Diese Wertminderung ist ein eigener Schadensposten neben den Reparaturkosten.

Wer zahlt die Wertminderung?

Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zahlt die merkantile Wertminderung — als Teil des vollständigen Schadensersatzes. Die Wertminderung wird vom Kfz-Sachverständigen in seinem Gutachten berechnet.

Wie wird Wertminderung berechnet?

Üblicherweise nach der BVSK-Methode oder der Ruhkopf-Sahm-Formel. Faktoren sind: Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Wiederbeschaffungswert. Faustformel: Wertminderung = 10–30 % der Reparaturkosten, maximal 30 % des Fahrzeugwerts.

Bis wann gibt es Wertminderung?

Grobe Orientierung: Fahrzeuge bis ca. 5–6 Jahren und bis ca. 100.000 km Laufleistung haben Anspruch auf Wertminderung. Ältere Fahrzeuge werden seltener anerkannt — der Markt würde keinen Unterschied mehr machen. Der Sachverständige bewertet das im Einzelfall.

Wertminderung bei fiktiver Abrechnung

Auch wenn Sie fiktiv abrechnen (ohne tatsächliche Reparatur), bleibt der Wertminderungsanspruch bestehen. Wertminderung und Reparaturkostenerstattung sind separate Ansprüche.

Wertminderung bei teilweiser Eigenreparatur

Führen Sie die Reparatur selbst oder in einer nicht zertifizierten Werkstatt durch, kann das den Wertminderungsanspruch beeinflussen. Gerichte haben in solchen Fällen entschieden, dass die Wertminderung trotzdem geltend gemacht werden kann — die Qualität der Reparatur beeinflusst aber die Höhe. Eine professionelle Reparatur in einer Fachbetrieb, dokumentiert durch Rechnung, sichert den vollen Wertminderungsanspruch. Lassen Sie auch bei günstiger Reparatur die Qualität durch eine Sichtprüfung des Sachverständigen bestätigen, damit der Anspruch nicht angezweifelt werden kann.

Wertminderung bei Neufahrzeugen

Bei Neufahrzeugen ist die merkantile Wertminderung besonders hoch — der Markt reagiert sehr sensibel auf Unfallvorschäden bei Fahrzeugen, die noch keine sechs Monate alt sind. In solchen Fällen kann die Wertminderung zwischen 15 und 25 Prozent des Fahrzeugwerts betragen. Zusätzlich können Neufahrzeughalter unter Umständen Anspruch auf Neuwertentschädigung nach § 249 BGB geltend machen, wenn eine konkrete Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands objektiv nicht möglich ist. Lassen Sie diesen Anspruch von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.