Kfz-Diebstahl in der Teilkasko: Regulierung, Voraussetzungen und Tipps
Die Teilkasko erstattet Ihren Fahrzeugwert bei Diebstahl — doch der Weg zur Zahlung hat klare Voraussetzungen. Was Sie tun müssen, was bewiesen werden muss und mit welchen Abzügen Sie rechnen sollten.
Was die Teilkasko beim Diebstahl leistet
Bei einem Fahrzeugdiebstahl zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs — also den Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten. Abgezogen werden Selbstbeteiligung und ggf. ein Restwert, wenn Teile des Fahrzeugs wiedergefunden wurden.
Sofortmaßnahmen nach einem Diebstahl
Nachweis des Diebstahls
Der Versicherer prüft den Diebstahl sorgfältig. Sie müssen glaubhaft machen, dass das Fahrzeug gestohlen wurde — ein echter Beweis ist praktisch unmöglich, da niemand den Diebstahl beobachtet hat. Als 'Anscheinsbeweis' reicht es, wenn Sie nachweisen, dass das Fahrzeug am angegebenen Ort abgestellt war und nicht mehr vorhanden ist.
Wiederbeschaffungswert und Abzüge
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Marktpreis für ein gleichwertiges Fahrzeug. Der Versicherer holt Eurotaxgutachten oder Schwacke-Daten ein. Falls Sie das Fahrzeug nicht ersetzen, entfällt die Mehrwertsteuer (MwSt) aus der Entschädigungssumme.
Wiederauffindung des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Diebstahl wiedergefunden, müssen Sie es zurücknehmen — außer es hat erhebliche Schäden. Nach einem Monat gilt das Fahrzeug als Totalverlust, und Sie können die Entschädigung behalten; das Fahrzeug geht an den Versicherer über.
Diebstahl und Prävention: Was Versicherungen empfehlen
Ein Fahrzeugdiebstahl lässt sich durch aktive Maßnahmen erschweren. Versicherer empfehlen: Fahrzeug nie mit Schlüssel im Zündschloss verlassen, Lenkradschloss verwenden, Wegfahrsperre aktivieren und bei hochwertigen Fahrzeugen ein GPS-Ortungssystem einbauen. Einige Versicherer gewähren für bestimmte Diebstahlschutzmaßnahmen sogar einen Beitragsrabatt. Nach einem Diebstahl prüfen viele Versicherer, ob das Fahrzeug ausreichend gesichert war — Fahrlässigkeit beim Abstellen kann die Regulierung erschweren oder verzögern.
Fahrzeugdiebstahl: Was sofort zu tun ist
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, ist die Reihenfolge wichtig: Zuerst Polizei informieren und Strafanzeige erstatten, dann den Kaskoversicherer benachrichtigen. Reichen Sie alle Fahrzeugschlüssel beim Versicherer ein — fehlende Schlüssel können ein Indiz für mangelnde Aufbewahrungssorgfalt sein. Nach der Erstattung kann der Versicherer das Fahrzeug theoretisch zurückfordern, wenn es auftaucht. Der Zeitwert wird in der Regel nach vier bis sechs Wochen ausbezahlt, wenn das Fahrzeug nicht wiedergefunden wird.