Kfz-Versicherung nach vorläufiger eVB: Vollschutz oder weiterhin Lücke?

Nach der vorläufigen eVB folgt die reguläre Kfz-Versicherung — aber nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Was der Übergang konkret bedeutet, welche Hürden bestehen und wie Sie sicher zum Vollschutz kommen.

Der Unterschied: vorläufige eVB vs. regulärer Vertrag

Die vorläufige eVB gibt Ihnen den Zugang zur Zulassungsstelle und einen zeitlich begrenzten Mindestschutz. Der reguläre Versicherungsvertrag bietet den vollen vereinbarten Schutz — inklusive aller Zusatzbausteine wie Kasko, Fahrerschutz oder Schutzbrief. Wer nur auf die vorläufige eVB setzt, hat möglicherweise Lücken im Leistungsumfang.

Wann der reguläre Vertrag aktiv wird

Der Übergang zum regulären Vertrag ist an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens muss der Versicherer den Antrag formal annehmen — das geschieht mit der Versendung der Vertragsbestätigung. Zweitens muss der Erstbeitrag fristgerecht gezahlt werden. Erst wenn beides vorliegt, ist der vollständige Versicherungsschutz aktiv.

Kasko-Schutz: Wann er beginnt

Teilkasko und Vollkasko beginnen in der Regel erst mit dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn — nicht schon mit der vorläufigen eVB. Wer unmittelbar nach der Zulassung in einen Kaskoschaden gerät (z. B. Hagel beim ersten Ausparken), muss prüfen, ob der Kasko-Schutz bereits aktiv war oder ob noch der VVS galt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn der Versicherer den Antrag nach Ausstellung der vorläufigen eVB ablehnt, endet der vorläufige Schutz. Sie müssen sofort reagieren: Fahrzeug abstellen, neuen Antrag bei einem anderen Versicherer stellen und neue eVB für die Ummeldung beantragen. Alle gängigen Direktversicherer bieten Sofortabschlüsse an.

Nachweis des regulären Vertragsbeginns

Fordern Sie nach dem Übergang zum regulären Vertrag eine schriftliche Deckungsbestätigung an, die folgende Informationen enthält: Vertragsnummer, Name des Versicherers, Versicherungsbeginn (genaues Datum und ggf. Uhrzeit), Vertragsumfang (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) sowie das versicherte Fahrzeug (Kennzeichen und FIN). Diese Bestätigung ist Ihr Nachweis im Schadenfall.

Sonderfall: Fahrzeugkauf und vorläufige eVB am selben Tag

Wer ein Fahrzeug kauft, es am gleichen Tag zulässt und sofort fährt, hat oft nur die vorläufige eVB als Absicherung. Das ist häufig ausreichend für die Haftpflicht — aber für Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug besteht oft noch kein Schutz. Warten Sie nach Möglichkeit mit der ersten längeren Fahrt, bis Sie die reguläre Vertragsbestätigung erhalten haben.