Reparaturkosten nach Kfz-Unfall erstattet bekommen: Schritt für Schritt

Nach einem Kfz-Unfall mit Fremdverschulden zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer Ihre Reparaturkosten. Was genau erstattet wird, wie das Verfahren abläuft und was bei der Werkstattwahl zu beachten ist.

Wer zahlt die Reparaturkosten?

Bei einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt der Haftpflichtversicherer des Verursachers Ihre Reparaturkosten. Sie rechnen nicht mit dem Unfallgegner direkt ab, sondern mit dessen Versicherung. Diese ist als Direktanspruchs-Verpflichteter direkt zahlungspflichtig.

Freie Werkstattwahl als Geschädigter

Als Geschädigter sind Sie in der Wahl der Werkstatt frei. Sie müssen nicht in die Partnerwerkstatt des gegnerischen Versicherers. Allerdings: Der Versicherer zahlt nur den ortsüblichen Reparaturpreis — übermäßig teure Preise müssen Sie ggf. selbst tragen.

Gutachten vor der Reparatur

Beauftragen Sie vor der Reparatur einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Das Gutachten ist die Grundlage für die Schadensregulierung. Ohne Gutachten verlassen Sie sich allein auf die Kalkulation des Versicherers — was oft zu Ihren Lasten geht.

Erstattungsfähige Posten

Ablauf der Reparaturkostenerstattung

Was ist bei der Werkstattrechnung zu beachten?

Die Werkstattrechnung ist das entscheidende Dokument für die konkrete Abrechnung. Sie sollte alle Arbeitsleistungen einzeln aufführen (Stundenanzahl, Stundensatz), alle ausgetauschten Teile mit Teilenummer und Preis aufzählen und die Mehrwertsteuer separat ausweisen. Verlangen Sie eine detaillierte Einzelrechnung — Pauschalen sind im Schadenfall problematisch. Enthält die Rechnung Positionen, die der Sachverständige nicht kalkuliert hatte, kann der Versicherer diese anfechten. Klären Sie solche Positionen vorab mit dem Versicherer, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Reparaturkosten bei Verwendung von Gebrauchtteilen

Versicherer argumentieren bei älteren Fahrzeugen manchmal, dass Gebrauchtteile (statt Neuteile) ausreichen — der sogenannte Abzug 'neu für alt'. Das ist rechtlich nur zulässig, wenn das betroffene Teil tatsächlich bereits erheblich verschlissen war. Ein unabhängiger Sachverständiger kann beurteilen, ob ein Abzug gerechtfertigt ist. Lehnen Sie Gebrauchtteile ab, wenn das Fahrzeug noch jung ist oder das Teil einen wesentlichen Sicherheitsaspekt hat. Der Grundsatz 'Naturalrestitution' verpflichtet den Schädiger, den Zustand vor dem Unfall vollständig wiederherzustellen — mit gleichwertigen Teilen.