SF-Klasse einer verstorbenen Person übernehmen: Schritt für Schritt
Wer die SF-Klasse einer verstorbenen Person — Elternteil, Ehepartner oder Großelternteil — übernehmen möchte, muss aktiv werden. Was konkret benötigt wird, wen Sie zuerst kontaktieren und wie die Übernahme Schritt für Schritt abläuft.
Schritt 1: Versicherer des Verstorbenen ermitteln
Im Nachlass oder unter den Unterlagen des Verstorbenen finden Sie die Police oder den letzten Beitragsnachweis. Alternativ können Kfz-Zulassung und Fahrzeugschein Hinweise geben. Sie brauchen Name und Versicherungsnummer des Verstorbenen, damit der neue Versicherer die Rabattübertragung auslösen kann.
Schritt 2: Dokumente zusammenstellen
Schritt 3: Vertrag beim neuen Versicherer abschließen und Rabattübertragung beantragen
Wählen Sie Ihren neuen Versicherer und schließen Sie den Vertrag ab. Reichen Sie dabei die Sterbeurkunde und den Verwandtschaftsnachweis ein — je nach Versicherer als Formular oder digital im Antrag. Der neue Versicherer löst die Rabattübertragung aus und fragt die SF-Daten beim alten Versicherer des Verstorbenen ab. Sie müssen den alten Versicherer nicht selbst kontaktieren.
Wichtig: Maximale Übertragungsjahre
Auch bei der Übernahme von Verstorbenen gilt: Ihre Führerscheindauer begrenzt, wie viele Jahre Sie übernehmen können. Hatte der Verstorbene SF 30, Sie aber den Führerschein erst seit 8 Jahren — dann können Sie maximal 8 Jahre übernehmen.
Was tun, wenn die Rabattübertragung scheitert?
In seltenen Fällen kann der neue Versicherer die SF-Daten des Verstorbenen nicht abrufen — etwa weil der alte Versicherer insolvent wurde, fusioniert hat oder interne Fristen überschritten wurden. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren neuen Versicherer: Dieser kann die Deutsche Versicherungsauskunft (DIVA) der GDV nutzen oder die Versicherungsombudsmann-Stelle einschalten.
Vorteile der SF-Klassen-Übernahme im Erbfall: Zusammenfassung
Wer die SF-Klasse eines Verstorbenen rechtzeitig übernimmt, spart von Beginn an erheblich bei der Kfz-Versicherung. Die Ersparnis ist besonders hoch, wenn die eigene SF-Klasse bisher niedrig war oder wenn der Verstorbene eine sehr hohe Klasse (SF 20 oder mehr) hatte. Anders als bei einer Schadeneinstufung durch jahrelanges schadensfreies Fahren ermöglicht die Übernahme einen sofortigen Sprung in eine günstigere Klasse. Dieser Vorteil ist nicht zu unterschätzen — insbesondere für jüngere Fahrer, die noch viele Versicherungsjahre vor sich haben.