Garage überschwemmt, Auto beschädigt: Welche Versicherung zahlt?

Vollgelaufene Garagen zählen zu den häufigsten Szenarien bei Hochwasserereignissen. Ob und was gezahlt wird, hängt davon ab, welche Versicherungen Sie haben und wie das Wasser in die Garage gelangte.

Das Fahrzeug in der überfluteten Garage

Steht Ihr Fahrzeug in einer Garage, die durch Hochwasser oder Starkregen geflutet wird, ist die Kfz-Teilkasko für den Fahrzeugschaden zuständig — sofern das Wasser durch Oberflächenwasser (Regen, Fluss, Sturzflut) eindrang. Die Tatsache, dass das Fahrzeug in einer Garage stand, ändert nichts an der Deckung durch die Teilkasko. Das Fahrzeug selbst muss natürlich in der entsprechenden Versicherungspolice erfasst sein.

Grundwasser: Die kritische Ausnahme

Viele Kfz-Teilkaskoversicherungen definieren Überschwemmung als Überflutung durch Oberflächenwasser. Wenn die Garage durch aufsteigendes Grundwasser geflutet wurde, kann die Teilkasko die Leistung ablehnen — die genaue Definition in Ihren AKB ist entscheidend. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und klären Sie im Schadensfall mit einem Gutachter, ob Oberflächen- oder Grundwasser die Ursache war.

Inhalt der Garage: Hausrat- und Elementarversicherung

Das Fahrzeug ist Sache der Kfz-Versicherung. Was in der Garage sonst noch steht — Fahrräder, Werkzeug, Reifen, Gartengeräte, Möbel — fällt in den Bereich der Hausratversicherung. Diese deckt allerdings nur dann Überschwemmungsschäden, wenn eine Elementarschadenklausel eingeschlossen ist. In vielen älteren Verträgen fehlt diese Klausel. Prüfen Sie Ihren Hausratvertrag auf Elementarschäden.

Das Garagengebäude selbst

Schäden am Garagengebäude — beschädigte Wände, Böden, Garagen- oder Kellerdecken durch Wassereintritt — sind Sache der Gebäudeversicherung. Auch hier ist eine Elementarschadenklausel notwendig. Gebäudeversicherungen ohne Elementarschutz decken typischerweise Sturm, Hagel und Feuer, nicht aber Überschwemmung und Hochwasser. Mieter, die ihre Garage mieten, sind nicht für das Gebäude verantwortlich — das ist Aufgabe des Vermieters.

Tiefgaragen: Besonderes Risiko

Tiefgaragen sind bei Starkregenereignissen besonders gefährdet, da das Oberflächenwasser in die Einfahrten läuft und sich unten sammelt. Viele Tiefgaragenbetreiber haben keine oder unzureichende Schutzeinrichtungen. Als Fahrzeughalter sind Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug über Ihre Kfz-Teilkasko abgesichert — aber auch hier gilt: Grundwasserschäden können eine Lücke darstellen.