Auto von der Flut mitgerissen: Was zahlt die Kfz-Versicherung?

Wenn ein Fahrzeug durch Hochwasser fortgerissen oder weggespült wird, ist der Schaden fast immer erheblich. Die gute Nachricht: Die Teilkasko ist in der Regel zuständig — sofern das Fahrzeug nicht aktiv in die Gefahr gefahren wurde.

Wie entsteht der Versicherungsfall?

Ein von der Flut mitgerissenes Fahrzeug ist in versicherungsrechtlicher Sicht ein Naturereignis — die Teilkasko ist klar zuständig. Voraussetzung: Das Fahrzeug stand ordnungsgemäß geparkt oder war in Bewegung, ohne dass der Fahrer wissentlich eine gefährliche Situation aufsuchte. Ein weggespültes geparktes Auto ist ein klarer Fall für die Teilkasko.

Bergungskosten: Wer trägt sie?

Die Kfz-Versicherung übernimmt in der Regel auch die notwendigen Bergungskosten — also die Kosten, das Fahrzeug aus Gewässer, Schlamm oder Unterflutung zu befreien. Diese Kosten können erheblich sein: Bergungsdienste mit Kränen oder Tauchern kosten schnell mehrere tausend Euro. Klären Sie mit dem Versicherer vorab, ob und in welchem Umfang Bergungskosten gedeckt sind.

Totalschaden: Was passiert nach dem Bergen?

Ein von der Flut mitgerissenes und geflutetes Fahrzeug ist häufig ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wasser im Motorraum, in der Elektronik und im Innenraum verursacht Korrosion und Kurzschlüsse, die eine wirtschaftliche Reparatur oft unmöglich machen. Der Versicherer schickt einen Gutachter, der den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermittelt. Die Differenz erhalten Sie als Auszahlung.

Haftung für Schäden durch das weggespülte Fahrzeug

Wenn Ihr weggespültes Fahrzeug andere Fahrzeuge, Brücken oder Gebäude beschädigt, stellt sich die Frage der Haftung. In der Regel greift bei Schäden durch ein Fahrzeug, das ohne Verschulden des Halters in Bewegung geriet, die Kfz-Haftpflichtversicherung — aber das ist rechtlich komplex. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Muss ich das geborgene Wrack kaufen?

Nein. Sie können das Wrack dem Versicherer überlassen. Der Versicherer berechnet dann den Restwert und zieht ihn von der Entschädigung ab. Sie können das Wrack auch selbst verkaufen — der Erlös wird als Restwert angerechnet. Behalten Sie das Wrack nur, wenn Sie einen guten Verwendungszweck haben, denn der Restwert eines geflutet gewesenen Fahrzeugs ist oft gering.