Diebstahl aus der Werkstatt: Wer zahlt und was gilt?
Ein Fahrzeug, das gestohlen wird, während es in der Werkstatt ist — wer haftet dann? Die Antwort hängt davon ab, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert war und ob die Werkstatt eine Mitverantwortung trägt. Beides kann zugleich relevant sein.
Grundsatz: Kaskoversicherung schützt auch in der Werkstatt
Die Teilkaskoversicherung eines Fahrzeugs ist nicht auf bestimmte Aufenthaltsorte beschränkt. Sie greift grundsätzlich überall, wo sich das Fahrzeug befinden kann — auch in einer Werkstatt. Wenn das Fahrzeug aus der Werkstatt gestohlen wird, kann der Halter grundsätzlich Ansprüche an seine Teilkaskoversicherung stellen.
Werkstatthaftung bei Diebstahl
Eine Werkstatt übernimmt mit der Fahrzeugannahme eine Obhutspflicht für das anvertraute Fahrzeug. Wenn sie diese Pflicht verletzt — zum Beispiel durch unzureichende Sicherung des Betriebsgeländes, fahrlässigen Umgang mit Fahrzeugschlüsseln oder unzureichende Überwachung — haftet sie für den entstandenen Schaden nach § 280 BGB in Verbindung mit dem Werkvertrag.
Parallele Ansprüche: Kaskoversicherung und Werkstatt
Die Ansprüche gegen die eigene Kaskoversicherung und gegen die Werkstatt schließen sich nicht gegenseitig aus. In der Praxis wird oft zunächst die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen (schneller Weg zur Entschädigung), die dann den Regressanspruch gegen die Werkstatt geltend macht — sofern die Werkstatt eine Pflichtverletzung begangen hat. Dieses Vorgehen nennt sich Legalzession oder Regressanspruch.
Was tun, wenn das Fahrzeug aus der Werkstatt gestohlen wird?
Schlüsselverlust durch die Werkstatt
Wenn die Werkstatt einen Fahrzeugschlüssel verliert und das Fahrzeug anschließend gestohlen wird, ist die Haftungsfrage eindeutiger: Die Werkstatt trägt die Verantwortung für den Schlüssel während der Obhutszeit. Viele Kaskoversicherungen haben Klauseln zu gestohlenen Fahrzeugschlüsseln — ein Schlüsseldiebstahl durch Dritte ist aber anders zu behandeln als ein Schlüsselverlust durch die Werkstatt.
Beweis des Diebstahls gegenüber der Kaskoversicherung
Gegenüber der eigenen Kaskoversicherung müssen Sie den Diebstahl glaubhaft machen — einen absoluten Beweis müssen Sie nicht erbringen. Eine polizeiliche Anzeige, nachvollziehbare Umstände und das Übergabeprotokoll sind gute Grundlagen. Die Versicherung prüft dann die Umstände des Diebstahls und entscheidet über die Leistung.