Fahrzeug in der Werkstatt beschädigt: Ansprüche, Ablauf, Tipps

Ein Kratzer, eine Beule oder sogar ein Totalschaden durch Werkstattfehler — Beschädigungen beim Werkstattaufenthalt sind selten, aber möglich. Wer haftet, wie man Ansprüche geltend macht und was zu tun ist, wenn die Werkstatt die Verantwortung bestreitet.

Rechtliche Grundlage der Werkstatthaftung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt geben, schließen Sie einen Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB ab. Mit Annahme des Fahrzeugs übernimmt die Werkstatt eine Obhutspflicht: Sie ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und es in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde — abzüglich der regulären Reparaturarbeiten.

Was bei der Fahrzeugannahme zu tun ist

Das wichtigste Instrument für spätere Ansprüche ist ein Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie bei der Annahme gemeinsam mit der Werkstatt den Fahrzeugzustand: vorhandene Kratzer, Dellen, Gebrauchsspuren, den Kilometerstand und mitgebrachtes Zubehör. Lassen Sie das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben. Ohne ein solches Protokoll wird es schwer, nach dem Aufenthalt zu belegen, welche Schäden neu entstanden sind.

Schaden bei der Rückgabe entdeckt: So vorgehen

Entdecken Sie beim Abholen des Fahrzeugs einen neuen Schaden, sollten Sie sofort reagieren: Zeigen Sie den Schaden dem Werkstattmitarbeiter, machen Sie Fotos und notieren Sie den Schaden im Rückgabeprotokoll. Unterschreiben Sie die Rückgabe nicht, ohne Schäden zu notieren. Wenn der Werkstattmitarbeiter die Haftung bestreitet, fordern Sie ihn auf, Stellung zu nehmen und den Vorgang zu dokumentieren.

Wie die Werkstatt auf Ansprüche reagiert

Viele Werkstätten haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden an Kundenfahrzeugen abdeckt. Der erste Schritt ist die formlose Schadenmeldung bei der Werkstatt. Sie sollten den Schaden und Ihren Anspruch auf Schadensersatz schriftlich geltend machen. Eine Frist setzen — 14 bis 21 Tage sind üblich. Wenn die Werkstatt nicht reagiert oder ablehnt, steht der Rechtsweg offen.

Eigene Kaskoversicherung als Alternative

Wenn die Werkstatt die Haftung bestreitet oder die Regulierung sich verzögert, können Sie den Schaden alternativ über Ihre eigene Vollkaskoversicherung abrechnen. Bedenken Sie aber: Es fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung an, und es kann zu einer Rückstufung kommen. Wenn die Werkstatt im Nachhinein zahlt, kann die Rückstufung unter Umständen rückgängig gemacht werden — klären Sie das mit Ihrem Versicherer.