Dritte und die Kfz-Haftpflicht: Wie Geschädigte Ansprüche geltend machen
Als Geschädigter eines Kfz-Unfalls haben Sie das Recht, Ansprüche direkt gegen den Haftpflichtversicherer des Verursachers zu stellen. Wie das funktioniert und was dabei gilt.
Direktanspruch des Geschädigten
In Deutschland haben Geschädigte das Recht, Ansprüche direkt gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend zu machen — ohne Umweg über den Verursacher selbst (§ 115 VVG). Das ist der Direktanspruch und erleichtert die Regulierung erheblich.
Was Dritte erhalten können
Wie Dritte Ansprüche geltend machen
Wann der Versicherer ablehnen kann
Der Haftpflichtversicherer kann Ansprüche ablehnen, wenn die Schuld des Versicherungsnehmers nicht eindeutig ist, oder kürzen wenn eine Mitschuld des Geschädigten vorliegt. Bei vollständiger Ablehnung: Widerspruch und ggf. Anwalt.
Tipps für eine erfolgreiche Drittanspruch-Durchsetzung
Für eine reibungslose Abwicklung als Geschädigter empfehlen sich folgende Schritte: Beauftragen Sie immer einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen — nie den des Gegners. Der Sachverständige des Schädigers arbeitet im Interesse des Versicherers. Fordern Sie alle Schadenpositionen schriftlich ein: Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld. Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Zahlung. Wenn der Versicherer nicht zahlt: Einschaltung eines Anwalts, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, lohnt sich — die Anwaltskosten trägt bei Obsiegen der gegnerische Versicherer.
Verjährungsfrist für Drittansprüche nicht verpassen
Schadensersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall verjähren in Deutschland grundsätzlich nach drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Wer also im Dezember 2025 einen Unfall hatte, muss Ansprüche spätestens bis 31. Dezember 2028 geltend machen. Im Alltag wird diese Frist selten ein Problem — gefährlich wird es bei Spätfolgen von Personenschäden, die erst Jahre nach dem Unfall erkannt werden. Bei Personenschäden lohnt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit keine Ansprüche verfallen.
Ansprüche Dritter effizient koordinieren
Wenn mehrere Dritte Ansprüche aus einem einzigen Unfall stellen — Fahrzeugbesitzer, Beifahrer, Fußgänger — koordiniert Ihr Haftpflichtversicherer alle Ansprüche gleichzeitig. Das ist eine der wesentlichen Serviceleistungen der Haftpflichtversicherung: Sie müssen sich nicht selbst mit jedem Anspruchsteller auseinandersetzen. Informieren Sie Ihren Versicherer vollständig über alle am Unfall beteiligten Personen und lassen Sie alle Kommunikation mit Dritten über den Versicherer laufen.