SF-Klasse bei Scheidung: Regelungen, Rechte und was mit der Klasse passiert

Bei einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer die SF-Klasse behält oder ob eine Übertragung stattfindet. SF-Klassen folgen eigenen Regeln — unabhängig von Vermögensteilung oder Scheidungsrecht. Was gilt und was Sie beachten sollten.

Wem gehört die SF-Klasse rechtlich?

Die SF-Klasse ist an den Versicherungsvertrag und den Versicherungsnehmer gebunden. Der Versicherungsnehmer ist diejenige Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Bei einer Scheidung wird das Kfz-Versicherungsverhältnis nicht automatisch aufgelöst oder aufgeteilt. Die SF-Klasse verbleibt beim bisherigen Versicherungsnehmer.

Freiwillige Übertragung im Scheidungsverfahren

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung können Ehepartner vereinbaren, dass einer von beiden die SF-Klasse des anderen übernimmt — beispielsweise im Zuge der Fahrzeugaufteilung. Diese Übertragung erfolgt dann nach denselben Regeln wie jede andere Ehepartner-Übertragung. Der Versicherer muss der Übertragung zustimmen.

Was bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen gilt

War ein Fahrzeug auf einen der Partner versichert, bleibt die SF-Klasse bei diesem Partner. Nutzte der andere Partner das Fahrzeug regelmäßig mit, hat er trotzdem keine eigene SF-Klasse aufgebaut — das ist nur möglich, wenn ein eigener Vertrag bestanden hat. In Trennungssituationen ist es daher sinnvoll, möglichst früh einen eigenen Vertrag anzumelden, um eigene Schadenfreiheitsjahre zu sammeln.

Strategie: Wer sollte was übernehmen?

Wenn ein Partner das Fahrzeug im Zuge der Scheidung erhält, sollte er prüfen, ob eine Übertragung der SF-Klasse des anderen Partners wirtschaftlich sinnvoll ist. Besonders wertvoll ist das, wenn der Partner, der das Fahrzeug nicht erhält, eine deutlich höhere SF-Klasse hat. Umgekehrt: Wer ein neues Fahrzeug kauft und in SF 0 starten müsste, profitiert erheblich von einer Übertragung.