Versicherung bei defektem Auto behalten: Optionen und Regeln

Ein Fahrzeug, das defekt ist und nicht mehr fährt, muss nicht sofort abgemeldet werden. Aber was passiert mit der Versicherung? Welche Pflichten bestehen und welche Optionen haben Fahrzeughalter?

Was ändert sich, wenn ein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist?

Ein Fahrzeug, das technisch defekt ist, aber noch zugelassen ist, bleibt im vollen Sinne versicherungspflichtig. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) knüpft die Versicherungspflicht an die Zulassung — nicht an die tatsächliche Fahrtüchtigkeit. Solange das Fahrzeug auf öffentlichem Gelände oder der Straße abgestellt ist und ein amtliches Kennzeichen trägt, muss die Haftpflichtversicherung aktiv sein.

Die Optionen im Überblick

Außerbetriebsetzung: Was sie bedeutet

Eine vorübergehende Außerbetriebsetzung (Abmeldung) beendet die Zulassung des Fahrzeugs. Damit entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf dann aber nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen oder bewegt werden. Für die Wiederanmeldung ist eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erforderlich.

Ruheversicherung: Der Mittelweg

Eine Ruheversicherung bietet einen eingeschränkten Versicherungsschutz für das abgestellte, außer Betrieb gesetzte Fahrzeug. Typischerweise sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Naturereignisse abgedeckt — aber keine Haftpflicht. Sie eignet sich für Fahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt werden, aber gegen typische Standortrisiken abgesichert sein sollen.

Defektes Fahrzeug auf der Straße: Risiken

Wer ein nicht fahrtüchtiges, aber zugelassenes Fahrzeug auf der öffentlichen Straße abstellt, bleibt vollständig versicherungspflichtig — und das zurecht: Selbst ein stehendes Fahrzeug kann Haftpflichtansprüche auslösen (z. B. durch Öllecks, Fahrbahngefährdung oder herabfallende Teile). Die Haftpflichtversicherung muss aktiv sein.

Wiederanmeldung nach der Reparatur

Wenn das defekte Fahrzeug repariert ist und wieder angemeldet werden soll, müssen Sie zunächst eine neue eVB-Nummer bei einem Kfz-Versicherer beantragen. Mit dieser Nummer kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle wieder angemeldet werden. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein — die Beantragung der eVB-Nummer geht zwar schnell, aber die Terminverfügbarkeit bei der Zulassungsstelle kann variieren.